Der Trend ist klar, das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt und damit auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Im Jahr 2017 wurde deshalb auch das Pflegegesetz aktualisiert und an die neuen Anforderungen in der Gesundheitsbranche angepasst. Dies beinhaltete auch eine Änderung der Einteilung in die unterschiedlichen Pflegestufen.
Genau auf diese Neuerungen und deren Umsetzung ist die Weiterbildung zum Pflegesachverständigen ausgelegt. Das Erarbeiten von neuen Richtlinien alleine reicht nicht aus. Um ein funktionierendes Pflegesystem zu garantieren, bedarf es auch professioneller Vertreter, die die Reformen anwenden.
Der Fernlehrgang zum Pflegesachverständigen ist ein Angebot von FORUM Berufsbildung. Interessierte können zwischen zwei Varianten wählen: in 6 Monaten als Vollzeitausbildung oder in 12 Monaten in Teilzeit zum Abschluss. Beide Optionen behandeln dieselben Inhalte, umfassen 8 Lehrbriefe, Zugang zum Online-Studienzentrum sowie ein Fach-Seminar und schließen mit einem Zertifikat ab.
Während des Lehrgangs werden Sie mit Fachwissen zu den Themen Sozialrecht, Pflege, Qualitätsmanagement und Kommunikation bestens auf das spätere Berufsleben vorbereitet. Der Umgang mit Patienten und Institutionen gehört ebenso dazu, wie das Einschätzen von Pflegegrad und -anspruch und dem Erstellen der dazugehörigen sachverständigen Gutachten.
Der Lehrplan des Fernlehrgangs "Pflegesachverständige/r":
- Allgemeines Sozialrecht für Pflegesachverständige
- Qualitätsmanagement
- Kommunikation im Gesundheitswesen
- Pflegefachliche Grundlagen
- Einführung in die Tätigkeit eines Pflegesachverständigen
- Kommunikation in Begutachtungssituationen
- Feststellung des Grades der Selbstständigkeit
- Gutachtenerstellung im Gerichtsverfahren
- Fachseminar: Erstellung von Gutachten (Präsenzveranstaltung)
Sowohl als freiberuflicher Berater als auch als Angestellter bieten sich Ihnen als Pflegesachverständige/r verschiedenste Möglichkeiten. Arbeitgeber finden sich mit Pflege- und Altenheimen im Sozialwesen, bei sozialen Diensten oder als unabhängiger Gutachter für Versicherungen oder Unternehmen.
Es wartet eine Vielzahl an Aufgaben auf Sie. Als Gutachter evaluieren Sie für Krankenkassen den Grad von Behinderungen oder der Pflegebedürftigkeit von Patienten. Die Sachverständigengutachten, die Sie erarbeiten, kommen bei Gerichtsverhandlungen zum Einsatz. Bei Pflegeverträgen oder bei häuslicher Pflege überwachen Sie deren korrekte Einhaltung und tragen damit zur Qualitätssicherung im Betreuungssektor bei. Auch die Beratung gehört zu Ihrem Einsatzbereich. Hier unterstützen Sie sowohl Patienten als auch Angehörige in Pflegefragen und informieren über verschiedene Möglichkeiten.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Beruf sind, der die Arbeit mit Menschen mit einer Tätigkeit im Bereich der Verwaltung und Planung verbindet, sind Sie mit dem Fernlehrgang zum Pflegesachverständigen genau an der richtigen Adresse.
Sie sind bereit, als Pflegesachverständiger maßgeblich zum Wohl der Patienten und einem reibungslosen, qualitativ hochwertigen Ablauf im Pflegebereich beizutragen? Dabei sind Sie stets unabhängig und neutral? Dann bewerben Sie sich jetzt gleich!
(externer Link zur Webseite von FORUM Berufsbildung)
Für die Teilnahme am Fernlehrgang müssen folgende formale Voraussetzungen erfüllt werden:
Nachgewiesene Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen sollte als:
- Altenpfleger*in,
- Krankenschwester/-pfleger,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in,
- Kinderkrankenschwester/-pfleger oder
- Hebamme
Bitte sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.
12 Monate in Teilzeit, Beginn jeden Monat.
Wird der Fernlehrgang in Vollzeit belegt, so verkürzt sich die Studiendauer auf 6 Monate.
Nach Bestehen des Kurses erhalten Sie das Zertifikat "Pflegesachverständige/r".
Für die Teilnahme erhalten Sie außerdem 40 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender.