Die Beratung im Pflegesektor nimmt in Deutschland einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Dies ist zum einen auf das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung zurückzuführen. Zum anderen auf die Gesetzesänderung von 2009, welche allen Pflegebedürftigen eine individuelle, gesetzlich festgelegte Pflegeberatung zusichert.
Als Pflegeberater/in helfen Sie Pflegebedürftigen und Angehörigen dabei, die richtige Pflege- oder Hilfeleistung zu erhalten. Sie zeigen verschiedene Auswahlmöglichkeiten und Varianten auf und unterstützen bei der Auswahl. Sie beantworten Fragen zu den Themen Pflege, Leistungen von Pflege- und Krankenkassen und informieren über Sozialleistungen des Staates.
Die Ausbildung zum Pflegeberater ist ein Fernlehrgang bei FORUM Berufsbildung. Er kann sowohl in Teil- als auch Vollzeit absolviert werden. Zudem kann er auch mit dem Fernlehrgang "Pflegeberatung nach §45" kombiniert werden (siehe Kombi-Lehrgang Pflegeberatung §7a & §45). Absolventen erhalten am Ende das Zertifikat FBB und werden ideal auf das spätere Berufsleben vorbereitet.
Ihre Fachkompetenzen vertiefen Sie während des Fernstudiums in verschiedenen Bereichen. Fall- und Casemanagement beinhalten die Vermittlung, Koordinierung und Vernetzung von Versorgungs- und Betreuungsangeboten, die Überwachung von Prozessen sowie die Erstellung von individuellen Plänen. Des Weiteren sind Rechtsberatung und Kommunikation essentielle Teile der Weiterbildung zum Pflegeberater.
Der Fernlehrgang "Pflegeberater/in, nach §7a SGB XI" besteht aus folgenden Modulen:
- Modul 1: Grundlagen Pflegefachwissen
- Modul 2: Case Management in der Pflege
- Modul 3: Recht in der Pflege
Die Lehrgangsinhalte entsprechen den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes nach § 7a SGB XI.
Als Pflegeberater erhalten Sie eine praxisnahe Ausbildung, die Ihnen vielfältige Karrierechancen bietet. Sie können in den Pflegestützpunkten der Länder oder bei Kranken- und Pflegekassen arbeiten. Auch im Management von Gesundheitsinstitutionen kommen Sie zum Einsatz. Beratung und Sozialdienst von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Wohlfahrtsverbände, Sozialämter oder ärztliche Schwerpunktpraxen gehören ebenso zu Ihrem Tätigkeitsbereich.
Wenn Sie lieber Ihr eigener Boss sein wollen und sich Ihre Zeit gern selbst einteilen, haben Sie außerdem die Möglichkeit, als freiberuflicher Pflegeberater mobil unterwegs zu sein oder in private Pflegeberatungsfirmen einzusteigen. Egal welche der Optionen Sie wählen, in jedem Fall werden Sie viel direkten Kontakt mit Pflegebedürftigen haben und auch zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen vermitteln.
Der einfühlsame Umgang mit Menschen macht Ihnen Freude? Sie arbeiten gerne selbstständig und eigenverantwortlich, sind kommunikativ und psychisch belastbar? Wenn Sie diese Qualitäten nicht nur in einem Bürojob unter Beweis stellen möchten, sondern Pflegebedürftigen direkt helfen wollen, dann ist der Fernlehrgang zum Pflegeberater genau das Richtige für Sie! Bewerben Sie sich noch heute!
(externer Link zur Webseite von FORUM Berufsbildung)
Die Zugangsvoraussetzungen für die Qualifizierung ist in § 2 der gesetzlichen Empfehlung des GKV Spitzenverbandes folgendermaßen geregelt:
§ 2 Berufliche Grundqualifikation
"Die hohen Anforderungen an die Pflegeberatung erfordern entsprechend qualifiziertes Personal. Für die Pflegeberatung werden insbesondere
- Pflegefachkräfte (examinierte Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Ge-sundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen),
- Sozialversicherungsfachangestellte oder
- Sozialpädagogen/-arbeiter/innen eingesetzt.
Für die Pflegeberatung kommen auch Personen mit anderen geeigneten Berufen oder Studienabschlüssen in Betracht. Andere Berufe oder Studienabschlüsse sind geeignet, wenn die Ausbildungs-/Studieninhalte insbesondere einen pflegefachlichen, sozialrechtlichen, sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Schwerpunkt haben oder eine mehrjährige Erfahrung in der Beratung zu gesundheitlichen, sozialrechtlichen oder pflegefachlichen Themen bei einem Sozialversicherungsträger vorliegt."
Die Qualifikation kann in Ausnahmefällen von geeigneten Bewerber*innen (wie z.B. Medizinischen Fachangestellten) ohne die o.g. Zugangsvoraussetzungen absolviert werden. Das Zertifikat darf dann jedoch nicht den Zusatz nach § 7a, SGB XI tragen. Das Fachwissen des Fernlehrgangs ist auch in anderen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens, wie z.B. in Arztpraxen, im Quartiersmanagement oder in Sanitätsfachgeschäften gut nutzbar.
12 Monate in Teilzeit, Beginn jeweils zum Monatsbeginn.
Wird der Fernlehrgang in Vollzeit belegt, so verkürzt sich die Studiendauer auf 5 Monate.
Nach Bestehen des Kurses erhalten Sie das Zertifikat "Pflegeberater/in".
Für die Teilnahme erhalten Sie außerdem 40 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender.