Die Beratung im Pflegesektor nimmt in Deutschland einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Dies ist zum einen auf das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung zurückzuführen. Zum anderen auf die Gesetzesänderung von 2009, welche allen Pflegebedürftigen eine individuelle, gesetzlich festgelegte Pflegeberatung zusichert.
Als Pflegeberater/in helfen Sie Pflegebedürftigen und Angehörigen dabei, die richtige Pflege- oder Hilfeleistung zu erhalten. Sie zeigen verschiedene Auswahlmöglichkeiten und Varianten auf und unterstützen bei der Auswahl. Sie beantworten Fragen zu den Themen Pflege, Leistungen von Pflege- und Krankenkassen und informieren über Sozialleistungen des Staates.
Der Kombilehrgang Pflegeberatung vermittelt Ihnen hierfür alle Kenntnisse. Er entspricht den gesetzlichen Anforderungen nach § 7a SGB XI sowie nach § 45 SGB XI.
Der Fernlehrgang der FORUM Berufsbildung kombiniert die Fernlehrgänge "Pflegeberater/in nach § 7a SGB XI" und "Pflegeberatung nach § 45 SGB XI". Er kann sowohl in Teil- als auch Vollzeit absolviert werden. Absolventen erhalten am Ende das Zertifikat FBB und werden ideal auf das spätere Berufsleben vorbereitet.
Der Fernlehrgang "Pflegeberater/in, nach §7a SGB XI" besteht aus folgenden Modulen:
- Modul 1: Grundlagen Pflegefachwissen
- Modul 2: Case Management in der Pflege
- Modul 3: Recht in der Pflege
Der Fernlehrgang "Pflegeberatung nach §45 SGB XI" besteht aus folgenden Modulen:
- Modul 1: Pflegeberatung nach §45 SGB XI planen und durchführen - Theoretische Grundlagen
- Modul 2: Pflegeberatung nach §45 SGB XI planen und durchführen - Pflegepraktische Anwendung
- Online-Basis-Pflegekurs
Die Lehrgangsinhalte beider Kurse entsprechen den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes nach § 7a SGB XI und § 45 SGB XI.
Als Pflegeberater erhalten Sie eine praxisnahe Ausbildung, die Ihnen vielfältige Karrierechancen bietet. Sie können in den Pflegestützpunkten der Länder oder bei Kranken- und Pflegekassen arbeiten. Auch im Management von Gesundheitsinstitutionen kommen Sie zum Einsatz. Beratung und Sozialdienst von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Wohlfahrtsverbände, Sozialämter oder ärztliche Schwerpunktpraxen gehören ebenso zu Ihrem Tätigkeitsbereich.
Wenn Sie lieber Ihr eigener Boss sein wollen und sich Ihre Zeit gern selbst einteilen, haben Sie außerdem die Möglichkeit, als freiberuflicher Pflegeberater mobil unterwegs zu sein oder in private Pflegeberatungsfirmen einzusteigen. Egal welche der Optionen Sie wählen, in jedem Fall werden Sie viel direkten Kontakt mit Pflegebedürftigen haben und auch zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen vermitteln.
Der einfühlsame Umgang mit Menschen macht Ihnen Freude? Sie möchten gerne den Qualitätsstandard der häuslichen Pflege verbessern, und dabei gleichzeitig die pflegenden Angehörigen unterstützen und entlasten? Sie arbeiten gerne selbstständig und eigenverantwortlich, sind kommunikativ und psychisch belastbar? Dann ist der Kombilehrgang zum Pflegeberater nach §7 und §45 genau der Richtige für Sie! Bewerben Sie sich noch heute!
(externer Link zur Webseite von FORUM Berufsbildung)
Die Zugangsvoraussetzungen für die Qualifizierung nach § 7a und § 45 SGB XI müssen folgende formale Kriterien erfüllen:
- Sie sind Altenpfleger*in, Gesundheitspfleger*in, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger*in mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in der (ambulanten) Alten- oder Krankenpflege.
16 Monate in Teilzeit, Beginn jeweils zum Monatsbeginn.
Wird der Fernlehrgang in Vollzeit belegt, so verkürzt sich die Studiendauer auf 7 Monate.
Nach Bestehen des Kurses erhalten Sie das Zertifikat "Pflegeberater/in nach § 7a u. § 45 SGB XI".
Für die Teilnahme erhalten Sie außerdem 60 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender.