Die Beratung im Pflegesektor nimmt in Deutschland einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Dies ist zum einen auf das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung zurückzuführen. Zum anderen auf die Gesetzesänderung von 2009, welche allen Pflegebedürftigen eine individuelle, gesetzlich festgelegte Pflegeberatung zusichert.
Als Pflegeberater/in helfen Sie Pflegebedürftigen und Angehörigen dabei, die richtige Pflege- oder Hilfeleistung zu erhalten. Sie zeigen verschiedene Auswahlmöglichkeiten und Varianten auf und unterstützen bei der Auswahl. Sie beantworten Fragen zu den Themen Pflege, Leistungen von Pflege- und Krankenkassen und informieren über Sozialleistungen des Staates.
Der Kombilehrgang Pflegeberatung vermittelt Ihnen hierfür alle Kenntnisse. Er entspricht den gesetzlichen Anforderungen nach § 7a SGB XI sowie nach § 45 SGB XI.