Unser BLOG

Fernstudium A-Z

Das muss im Arbeitszeugnis enthalten sein

Arbeitszeugnis erstellenArbeitgeber stehen bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses vor einer großen rechtlichen Herausforderung. Wünscht der Arbeitnehmer ausschließlich ein einfaches Arbeitszeugnis (auch Arbeitsbescheinigung genannt) entfällt die Bewertung der geleisteten Tätigkeit. Im qualifizierten Arbeitszeugnis hingegen muss eine Bewertung der Arbeitsleistung enthalten sein. Laut einer Zeugnisstudie von Haufe aus dem Jahr 2015 haben 82 Prozent der Teilnehmer ausgesagt, in der Formulierung der Arbeitsbewertung Schwierigkeiten zu haben.

Das bezieht sich auf die rechtliche Komponente. Ist die nicht einwandfrei, können Arbeitnehmer gegen das Arbeitszeugnis Widerspruch einlegen und der Arbeitgeber ist gezwungen, dem stattzugeben. Weigert sich der Arbeitgeber, das Arbeitszeugnis abzuändern, können Arbeitnehmer eine Rechtsklage einreichen, um die Formulierung von einem Gericht prüfen zu lassen.

Arbeitszeugnis ist das Recht jedes Arbeitnehmers

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer oder Angestellter bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis das Recht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Während des Arbeitsverhältnisses können Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis beantragen. Zu unterscheiden ist, ob es sich um ein einfaches Zwischenzeugnis handelt oder um einen qualifizierten Nachweis der bisherigen Arbeitsleistung. Das Abschlusszeugnis darf nicht gravierend von einem Zwischenzeugnis abweichen in der Formulierung.

In einem einfachen Arbeitszeugnis werden nur Daten zum Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhoben, eine Bewertung ist nicht möglich. Damit wird dem Arbeitnehmer zugesichert, dass dieser ein Dokument über das bestehende Arbeitsverhältnis erhält, welches ihm als Nachweis dient. Die Arbeitsbescheinigung dient häufig zur Vorlage für Amtsanträge, Bewerbungen für Projekte oder Immobilien.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis zum Austritt aus einem Unternehmen muss der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber schriftlich beantragen. Der Arbeitgeber ist nicht zur automatischen Ausstellung verpflichtet, sondern handelt immer zum Wohle des Arbeitnehmers.

Arbeitszeugnis darf bei Bewerbung nicht fehlen

Der Arbeitgeber darf dem Ruf des Arbeitnehmers nicht schaden, deshalb dürfen Vorkommnisse wie Drogen- oder Alkoholkonsum während der Arbeitszeit im Zeugnis nicht enthalten sein. Es geht bei dem qualifizierten Arbeitszeugnis um die Arbeitsleistung, dem Verhältnis zu Mitarbeitern und Vorgesetzten sowie positiv erbrachte Sonderleistungen. Für die Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber ist das Arbeitszeugnis unerlässlich. Viele fürchten, dass versteckte negative Formulierungen im Zeugnis enthalten sind, sogenannte Codes, die ihre Chance auf die Einstellung mindern.

Wer das Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber erhält, sollte das Dokument auf Formulierungen prüfen lassen. Laien verstehen versteckte Kritik nur selten, da sie positiv formuliert wird. Die Bundesagentur für Arbeit hatte in einer Broschüre einst auf die negativen Definitionen hingewiesen und Beispiele genannt:

– Überbetonung selbstverständlicher Fach- und Sozialkompetenz
– ironische Formulierungen
– häufige Verwendung von Floskeln

Mit einer fachkundigen Prüfung lassen sich die Formulierungen aufdecken. Gibt es Grund zur Beanstandung, so sollten Arbeitnehmer nicht zögern, die Korrektur einzufordern. Arbeitgeber müssen sich an bestimmte rechtliche Formulierungen halten, selbst dann, wenn sie eine andere Botschaft aufgrund ihrer subjektiven Wahrnehmung übermitteln möchten.

Für einen neuen Arbeitgeber ist das Arbeitszeugnis insofern relevant, als das es Kompetenzen des Bewerbers definiert. Das hilft der Personalabteilung bei der Entscheidung, welcher Arbeitnehmer aufgrund seiner nachgewiesenen Qualifikation geeignet ist.

Mit Software richtig formulieren

Arbeitgeber können das Risiko falsch formulierter Arbeitszeugnisse senken, in dem sie eine Software nutzen. Angeboten wird die Software von Haufe. Der Anbieter möchte damit sicherstellen, dass Arbeitgeber ein rechtssicheres Arbeitszeugnis erstellen, damit es keinen Grund zur Klage durch den Arbeitnehmer gibt. Wer als Arbeitgeber rechtlich einwandfrei formuliert, senkt Kosten für die Rechtsberatung zum Fachbereich Arbeitszeugnis.

Man sollte meinen, dass Arbeitnehmer das Interesse verfolgen, ein einwandfreies Arbeitszeugnis zu erhalten, welches rechtlich zulässig ist. Persönliches Empfinden des Arbeitgebers hat keinen Platz und wirft im Rechtsstreit ein sehr ungünstiges Licht auf den Arbeitgeber.

231 Fernkurse

Finde Deinen Traum-Kurs!

Facebook Fernstudium A-Z

– Werbung –